Aktuelle Gesetze
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über das EU-Rechtsportal eur-lex.europa.eu - Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)
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Landesdatenschutzgesetze
- Baden-Württemberg: Landesdatenschutzgesetz (LDSG-BW)
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- Bremen: Bremisches Ausführungsgesetz zur EU-Datenschutz-Grundverordnung (BremDSGVOAG)
- Hamburg: Hamburgisches Datenschutzgesetz (HmbDSG)
- Hessen: Hessisches Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetz (HDSIG)
- Mecklenburg-Vorpommern: Datenschutzgesetz für das Land Mecklenburg-Vorpommern (DSG M-V)
- Niedersachsen: Niedersächsisches Datenschutzgesetz (NDSG)
- Nordrhein-Westfalen: Datenschutzgesetz Nordrhein-Westfalen (DSG NRW)
- Rheinland-Pfalz: Landesdatenschutzgesetz (LDSG-RP)
- Saarland: Saarländisches Datenschutzgesetz (SDSG)
- Sachsen: Sächsisches Datenschutzdurchführungsgesetz (SächsDSDG)
- Sachsen-Anhalt: Datenschutzgesetz Sachsen-Anhalt (DSG LSA)
- Schleswig-Holstein: Schleswig-Holsteinisches Gesetz zum Schutz personenbezogener Daten (LDSG)
- Thüringen: Thüringer Datenschutzgesetz (ThürDSG)
Kirchliche Datenschutzgesetze
- Katholisch: Gesetz über den Kirchlichen Datenschutz (KDG)
- Evangelisch: Kirchengesetz über den Datenschutz der Evangelischen Kirche in Deutschland (DSG-EKD)
Datenschutzgesetze anderer Länder
Aus der EUR-Lex-Datenbank der Europäischen Union – Standarddatenschutzklauseln
Bei Verträgen zwischen einem Datenexporteur und der Datenimporteur ist für einen Vertrag unter Verwendung der bereits vor DSGVO existierenden Standarddatenschutzklauseln der EU-Kommission (Art. 46 Abs. 2 lit. c DSGVO) auf die folgenden Muster zu verweisen:
- Standardvertrag für Datenübermittlungen von Verantwortlichen in der EU an Auftragsverarbeiter in Drittländern (2010/87/EU),
geändert durch den Durchführungsbeschluss (EU) 2016/2297 der Kommission - Standardvertrag für Datenübermittlungen von Verantwortlichen in der EU an Verantwortliche in Drittländern (2001/497/EG, sog. Klausel-Set I)
- Standardvertrag für Datenübermittlungen von Verantwortlichen in der EU an Verantwortliche in Drittländern (2004/915/EG, sog. Klausel-Set II)
Es ist davon auszugehen, dass hier bald die neuen Vertragsentwürfe für die Standarddatenschutzklauseln gelten werden. Die Frist zur Konsultation bzw. Stellungnahme zu den Entwürfen der EU-Kommission ist Ende 2020 abgelaufen und findet zumeist positive Resonanz. Wenn die neuen Standardvertragsklauseln in Kraft treten, werden wir sie hier verlinken. Die bisher verwendeten Muster für die Standarddatenschutzklauseln müssen von den Unternehmen innerhalb Jahresfrist durch die aktuellen ersetzt werden.
Die Empfehlungen des EDSA zur Anwendung von Standardvertragsklauseln und anderen in Artikel 46 DSGVO genannten Übermittlungsinstrumenten finden sich hier.
Der LfDI Baden-Württemberg hat eine Orientierungshilfe zum internationalen Datentransfer nach Schrems II hier veröffentlicht und geht auch auf konkrete Gestaltungen ein.
Wir können keine Gewähr für die Richtigkeit und Aktualität der Angaben und Links übernehmen.
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