Datenschutzgrundverordnung

Die europäische Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) ist als Verordnung 2016/679 der Europäischen Union (EU) seit dem 25.05.18 in allen EU-Mitgliedstaaten gültig.

Datenschutzgrundverordnung (DGSVO)

Die europäische Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) ist als Verordnung 2016/679 der Europäischen Union (EU) seit dem 25.05.18 in allen EU-Mitgliedstaaten gültig. Ziel der EU-DSGVO ist die Vereinheitlichung des Datenschutzes innerhalb der EU und die Schaffung einheitlicher Datenschutzstandards in den Mitgliedsstaaten.

Die europäische Datenschutzgrundverordnung ist als unmittelbar geltendes Recht in allen Mitgliedstaaten gleichermaßen gültig und muss von diesen auch nicht mehr in nationales Recht umgesetzt werden. Die nationalen Gesetzgeber haben jedoch im Rahmen von Öffnungsklauseln die Möglichkeit, nationale Ergänzungsregelungen zu treffen.

Der Geltungsbereich der EU-DSGVO erstreckt sich auf alle Unternehmen mit Sitz in der EU. Die EU-DSGVO gilt darüber hinaus auch für alle Unternehmen mit Hauptsitz außerhalb der EU, die aber eine oder mehrere Niederlassungen in der EU haben oder personenbezogene Daten von Bürgern der EU verarbeiten.

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DSGVO

Die wichtigsten Grundlagen rund um das Thema Datenschutz kurz zusammengefasst.

Auftragsverarbeitung (AV)

Zur Steigerung der Effizienz oder aus anderen wirtschaftlichen Gründen findet die Datenverarbeitung heute nicht mehr im Unternehmen selbst statt, sondern wird immer öfter an externe Dienstleistungsunternehmen ausgelagert.

Datenschutzfolgeabschätzungen (DSFA)

Artikel 35 DSGVO setzt voraus, dass bei besonders heiklen Verfahren der Datenverarbeitung eine sogenannte Datenschutzfolgenabschätzung (DSFA) durchgeführt wird.

Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)

Die europäische Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) ist als Verordnung 2016/679 der Europäischen Union (EU) seit dem 25.05.18 in allen EU-Mitgliedstaaten gültig.

Verarbeitungsverzeichnis (VVZ)

Pflicht des Verantwortlichen zur Dokumentation seiner Verarbeitungsvorgänge aus Art. 30 DSGVO.

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