Die Wichtigkeit der Datenschutzfolgeabschätzung
Die Datenschutzfolgeabschätzung muss nach einem bestimmten Schema ablaufen und ordentlich dokumentiert werden.
Letztlich geht es darum, Datenschutzrisiken zu minimieren und nach einer Risiko Folgenabschätzung bestimmte technische oder organisatorische Maßnahmen zu ergreifen, um das Datenschutzniveau zu verbessern. Beispiele aus unserer Praxis sind etwa die intensive Videoüberwachung im Einzelhandel oder von Produktionsstätten sowie auch das betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) in größeren Unternehmen.
Gemeinsam mit Ihnen bilden wir das DSFA-Team und leiten Sie durch diesen anspruchsvollen Prozess. Um die DSFA effizient zur organisieren, nutzen wir unser Datenschutz-Management-System (DSMS) „KTDS-Manager“.
Hier finden Sie eine Muss-Liste der Aufsichtsbehörden, bei welchen Verarbeitungsvorgängen zwingend eine Datenschutz-Folgenabschätzung durchzuführen ist.