Die wichtigsten Links zum Datenschutz und zur Datensicherheit

BfDI, LfDI, DSK, BSI und EDSA – was machen diese Akteure eigentlich? Wozu sind Datenschutzkonferenz und Datenschutzbeauftragte zuständig?  Eine kleine Liste mit den Links und Erläuterungen zu den wichtigsten Adressen rund um Themen des Datenschutzes und der Datensicherheit.

BfDI – Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit

Der BfDI, Professor Ulrich Kelber, ist für die Durchsetzung des Rechtes  auf Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes als Ombudsmann zuständig, sowie für das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung. Er koordiniert und vertritt auch die Bundesdeutschen Positionen zum Datenschutz auf europäischer und internationaler Ebene.

Als zentrale Anlaufstelle (ZASt) nimmt der BfDI die Schnittstelle zur den Europäischen Stellen und Gremien war. Schwerpunktmäßig kontrolliert er als Datenschutzbehörde die staatlichen Stellen des Bundes die Telekommunikations- und Postdienstunternehmen im Land.

Die Datenschutzaufsichtsbehörden der Länder

In Deutschland ist der Datenschutz föderalistisch organisiert – neben dem BfDI als Datenschutzbeauftragten des Bundes sind schwerpunktmäßig die Datenschutzbehörden der 16 Bundesländer zuständig – sie werden gegenüber den Unternehmen als Aufsicht tätig. Für den Datenschutz der Religionsgemeinschaften und der Rundfunkanstalten gibt es darüber hinaus noch besondere Zuständigkeiten.

Baden-Württemberg: Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg (LfDI)

Bayern (Öffentlicher Bereich): Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz

Bayern (Privater Bereich): Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht

Berlin: Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit

Brandenburg: Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht Brandenburg

Bremen: Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit der Freien Hansestadt Bremen

Hamburg: Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit

Hessen: Der Hessische Datenschutzbeauftragte

Mecklenburg-Vorpommern: Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern

Niedersachsen: Die Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen

Nordrhein-Westfalen: Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen

Rheinland-Pfalz: Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz

Saarland: Unabhängiges Datenschutzzentrum Saarland – Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit

Sachsen: Sächsischer Datenschutzbeauftragter

Sachsen-Anhalt: Landesbeauftragter für den Datenschutz Sachsen-Anhalt

Schleswig-Holstein: Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein

Thüringen: Thüringer Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit

DSK – die Datenschutzkonferenz

Die DSK ist der Zusammenschluss der unabhängigen deutschen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder, welche zahlreiche Orientierungshilfen, Einschätzungen und Informationen zum Thema Datenschutz veröffentlichen.

In den Orientierungshilfen werden u.a. konkrete Checklisten zu Themen wie etwa zur Videoüberwachung oder die nach Ansicht der DSK erforderlichen datenschutzrechtlichen Anforderungen beim Einsatz von Videokonferenzsystemen,  Dashcams oder Kameradrohnen erörtert.

BSI – das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik

Wenn es zu einem Sicherheitsvorfall kommt und welche Maßnahmen nach Stand der Technik zur Prävention empfohlen werden – dazu bietet das BSI wichtige Informationen zur IT-Sicherheit.

Das BSI veröffentlicht aktuelle Hinweise zur Cybersicherheit, also zu  Maßnahmen, um Computer, Server, Mobilgeräte, elektronische Systeme, Netzwerke und letztlich auch personenbezogene Daten gegen Angriffe durch Kriminelle  etwa durch Ausspähen und Cyberattacken zu schützen.

Das BSI veröffentlicht regelmäßig die Standard-Maßnahmen zum IT-Grundschutz unter bsi.bund.de/grundschutz. Die BSI-Standards liefern hierzu werden bewährte Vorgehensweisen mit Anforderungen und systematischen Umsetzungsanleitungen, die im aktuellen IT-Grundschutz-Kompendium abgebildet werden. Insbesondere zur Informations- und Cyber-Sicherheit bietet das BSI auch Sicherheitsberatung für Unternehmen unter: bsi.bund.de/sicherheitsberatung.

Das IT-Grundschutz-Kompendium sollte jeder, der sich in Deutschland ernsthaft mit Cyber-Sicherheit befasst, kennen.

EDSA – Europäischer Datenschutzausschuss

Der EU-Datenschutzausschuss EDSA (engl. European Data Protection Board EDPB) liefert Handreichen und Empfehlungen als Best Practices zur Anwendung der DSGVO auf EU-Ebene. Neben  Leitlinien zur Auslegung kann er auch verbindlich über die Anwendung von Regelungen entscheiden, um die Einheitlichkeit der DSGVO – Anwendung in den EU-Staaten durchzusetzen. Er fungiert auch als Schlichter bei Streitigkeiten zwischen den Aufsichtsbehörden und berät die Europäische Kommission zu allen Fragen des Datenschutzes und Anpassungen von Gesetzen und Richtlinien.

So hat der EDSA etwa nach dem Schrems II Urteil Empfehlungen bei Drittstaatentransfers veröffentlicht:
Empfehlungen 01/2020 zu Maßnahmen zur Ergänzung von Übermittlungstools zur Gewährleistung des unionsrechtlichen Schutzniveaus für personenbezogene Daten.

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