Was macht ein Datenschutzbeauftragter?
Der Datenschutzbeauftrage berät und unterrichtet das Unternehmen bezüglich der Einhaltung aller gesetzlichen Vorgaben und überwacht zudem alle Datenverarbeitungsvorgänge. Darüber hinaus ist er Ansprechpartner für alle datenschutzrechtlich aufkommenden Fragen.
Das Konzept eines Datenschutzbeauftragten wurde in der Europäische Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) erstmals etabliert und vom deutschen Gesetzgeber in der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) entsprechend umgesetzt.